Erwägungsgrund 15 32021D2084
Die Metrologiepartnerschaft sollte aus den Unionsprogrammen im Rahmen des mehrjähriger Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates finanziert werden. Gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/695 sollte der Metrologiepartnerschaft ein klares Lebenszykluskonzept zugrunde liegen. Um die finanziellen Interessen der Union angemessen zu schützen, sollte die Metrologiepartnerschaft für einen Zeitraum eingerichtet werden, der am 31. Dezember 2031 endet, damit sie ihre Aufgaben in Bezug auf die Abwicklung von Finanzhilfen bis zum Abschluss der letzten eingeleiteten indirekten Maßnahmen wahrnehmen kann.