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Die Befragung ist einer der Bestandteile des Rückübernahmeverfahrens nach dem Rückübernahmeabkommen. Gemäß Artikel 9 Absatz 4 des Rückübernahmeabkommens sind Befragungen zu organisieren, wenn keines der in den Anhängen 2 oder 3 des Rückübernahmeabkommens aufgeführten Dokumente von der um Rückübernahme ersuchenden Vertragspartei dem Rückübernahmeersuchen beigefügt werden kann.
Die um Amtshilfe ersuchte und die um Amtshilfe ersuchende Behörde bewerten anhand der nach den Absätzen 6 oder 7 übermittelten Unterlagen und Informationen…
Die Befragung ist einer der Bestandteile des Rückübernahmeverfahrens nach dem Rückübernahmeabkommen und wird gemäß Artikel 9 Absatz 4 organisiert, wenn keines…
Die Empfehlung Nr. 1 des Gemischten Rückübernahmeausschusses zu Rückübernahmeersuchen in Fällen, in denen die Organisation von Befragungen erforderlich ist (im…
Am 2. Juni 2009 nahm der Gemischte Rückübernahmeausschuss eine erste Empfehlung zu Rückübernahmeersuchen in Fällen an, in denen die Organisation von Befragungen…
Dem Unternehmen oder der Unternehmensvereinigung wird nach der Nachprüfung eine Kopie der gemäß Absatz 1 angefertigten Aufzeichnung überlassen.
Die meisten Reisegenehmigungen sollten innerhalb von Minuten erteilt werden; bei einem geringeren Teil der Anträge könnte die Bearbeitung jedoch mehr Zeit in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.