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Am 2. Juni 2009 nahm der Gemischte Rückübernahmeausschuss eine erste Empfehlung zu Rückübernahmeersuchen in Fällen an, in denen die Organisation von Befragungen erforderlich ist. Diese Empfehlung sollte durch eine zweite Empfehlung präzisiert werden um darin Leitlinien für die erneute Organisation von Befragungsterminen festzulegen für den Fall, dass Fristen für die Organisation von Befragungen nicht eingehalten werden können.
Die Empfehlung Nr. 1 des Gemischten Rückübernahmeausschusses zu Rückübernahmeersuchen in Fällen, in denen die Organisation von Befragungen erforderlich ist (im…
Es ist daher zweckmäßig, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die vom Gemischten Rückübernahmeausschuss anzunehmende Empfehlung zu…
Die Befragung ist einer der Bestandteile des Rückübernahmeverfahrens nach dem Rückübernahmeabkommen. Gemäß Artikel 9 Absatz 4 des Rückübernahmeabkommens sind…
Die Befragung ist einer der Bestandteile des Rückübernahmeverfahrens nach dem Rückübernahmeabkommen und wird gemäß Artikel 9 Absatz 4 organisiert, wenn keines…
Gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b des Abkommens beschließt der Gemischte Rückübernahmeausschuss die für die einheitliche Anwendung des Abkommens…
Erhält die Kommission oder ein Mitgliedstaat Informationen, die eine vorübergehende Rücknahme rechtfertigen können, und ist die Kommission oder ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.