Art. 3 32016D0644
Die mit dem Beschluss der Kommission vom 6. Mai 2010 genehmigte Rettungsbeihilfe in Höhe von 1,6 Mio. EUR sowie die Beihilfen in Bezug auf die staatliche Duldung von Verspätungen bei der Bezahlung von geschuldeten Beträgen, in Verbindung mit dem Personaltransfer zu Gemeindeverwaltungen und in Bezug auf das Darlehen von 512850 EUR stellen staatliche Beihilfen dar, die nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar sind.