Art. 6 Abs. 2 32015D1073BESCHLUSS (EU) 2015/1073 DER KOMMISSION vom 9. Januar 2015 über die staatliche Beihilfe SA.35888 (2013/C) (ex 2013/NN) SA.37220 (2014/C) (ex 2013/NN) SA.38225 (2014/C) (ex 2013/NN) Zyperns für Cyprus Airways (Public) Ltd (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014)9362) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Zypern unterrichtet die Kommission über den Fortgang seiner Maßnahmen zur Umsetzung dieses Beschlusses, bis die Rückzahlung der in Artikel 2 und Artikel 3…
Art. 6 Abs. 2 32020D0394BESCHLUSS (EU) 2020/394 DER KOMMISSION vom 7. Oktober 2019 über die Maßnahmen SA.39119 (2016/C) (ex 2015/NN) (ex 2014/CP) der Hellenischen Republik in Form von Zinsvergütungen und Bürgschaften im Zusammenhang mit den Bränden von 2007 (dieser Beschluss betrifft nur den Agrarsektor) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 7094) (Nur der griechische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Hellenische Republik unterrichtet die Kommission über den Fortgang ihrer Maßnahmen zur Umsetzung dieses Beschlusses, bis die Rückzahlung der in Artikel 1…
Art. 4 Abs. 1 32010D0394ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 20. Mai 2008 über die staatliche Beihilfe C 57/06 (ex NN 56/06, ex N 451/06) in Zusammenhang mit der Finanzierung der Hessischen Staatsweingüter durch das Land Hessen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1626) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/394/EG)
Deutschland übermittelt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieser Entscheidung die folgenden Informationen: — Gesamtbetrag…
Art. 6 Abs. null 32016D0290BESCHLUSS (EU) 2016/290 DER KOMMISSION vom 16. Dezember 2015 über die durch den Verband der deutschen Milchwirtschaft e.V. durchgeführten Beihilfemaßnahmen in Zusammenhang mit dem Milch- und Fettgesetz SA.35484 (2013/C) (ex SA 35484 (2012/NN)) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 9052) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)
2. Deutschland unterrichtet die Kommission über den Fortgang seiner Maßnahmen zur Umsetzung dieses Beschlusses, bis die Rückzahlung der Beihilfen, die aufgrund…
Art. 5 Abs. 2 32019D0056BESCHLUSS (EU) 2019/56 DER KOMMISSION vom 28. Mai 2018 über die staatliche Beihilfe SA.34045 (2013/C) (ex 2012/NN) Deutschlands für Bandlastverbraucher nach Paragraf 19 StromNEV (Bekannt gegegben unter Aktenzeichen C(2018) 3166) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Deutschland unterrichtet die Kommission über den Fortgang seiner Maßnahmen zur Umsetzung dieses Beschlusses, bis die Rückzahlung der Beihilfen, die aufgrund der…