Art. 5 32016D0644
(1)
Die in Artikel 3 genannten Beihilfen werden sofort und tatsächlich zurückgefordert.
(2)
Zypern stellt sicher, dass dieser Beschluss binnen vier Monaten nach seiner Bekanntgabe umgesetzt wird.
Die in Artikel 3 genannten Beihilfen werden sofort und tatsächlich zurückgefordert.
Zypern stellt sicher, dass dieser Beschluss binnen vier Monaten nach seiner Bekanntgabe umgesetzt wird.