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Es wird erwartet, dass der nach Artikel 13 §1 Buchstabe d des COTIF-Übereinkommens eingesetzte Fachausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter (im Folgenden „RID-Fachausschuss“) auf seiner 54. Sitzung, die am 25. Mai 2016 stattfinden soll, über bestimmte Änderungen der RID beschließen wird. Das Ziel dieser Änderungen, die technische Normen oder einheitliche technische Vorschriften betreffen, ist die Gewährleistung einer sicheren und effizienten Beförderung gefährlicher Güter, wobei der wissenschaftliche und technische Fortschritt in diesem Sektor sowie die Entwicklung neuer Stoffe und Gegenstände, die bei der Beförderung dieser Güter eine Gefahr darstellen, berücksichtigt werden.
Vorschriften des „RID“ die Vorschriften der Teile 1 bis 7 der Anlage der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) – Anhang C…
Es wird erwartet, dass der nach Artikel 13 §1 Buchstabe d des COTIF-Übereinkommens eingesetzte Fachausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter auf seiner…
Der nach Artikel 13 § 1 Buchstabe c des COTIF-Übereinkommens eingerichtete Revisionsausschuss soll in seiner 25. Sitzung, die für den 25. bis 27. Juni 2014…
Vorschriften des „RID“ sind die Vorschriften der Teile 1 bis 7 der Anlage der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) –…
Vorschlag Referenzdokument Gegenstand Bemerkungen Unionsstandpunkt 1 OTIF/RID/CE/GTP/2015/2 OTIF/RID/CE/GTP/INF.14 OTIF/RID/CE/GTP/INF.15 Aufnahme von…
Vorschlag Referenzdokument Gegenstand Bemerkungen Standpunkt der EU 1 OTIF/RID/CE/GTP/2012-A, Anhang I In der Ständigen Arbeitsgruppe vereinbarte Änderungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.