BESCHLUSS Nr. …/2016 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES, EINGESETZT DURCH DAS ABKOMMEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER REPUBLIK CABO VERDE ZUR ERLEICHTERUNG DER ERTEILUNG VON VISA FÜR EINEN KURZFRISTIGEN AUFENTHALT FÜR BÜRGER DER REPUBLIK CABO VERDE UND DER EUROPÄISCHEN UNION, vom … zur Annahme seiner Geschäftsordnung
in der Erwägung, dass das Abkommen am 1. Dezember 2014 in Kraft getreten ist,
Erwägungsgrund 1 32016D0834
Erwägungsgrund 1 32016D0834Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen