Erwägungsgrund 3 32016D0838
Gemäß dem Beschluss Nr. 2014/494/EU des Rates wurde das Abkommen am 27. Juni 2014 vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet.
Gemäß dem Beschluss Nr. 2014/494/EU des Rates wurde das Abkommen am 27. Juni 2014 vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet.