Beschluss des Rates (EU) 2016/838 vom 23. Mai 2016 über den Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits im Namen der Europäischen Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 7 32016D0838
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