Art. 2 32016D1883BESCHLUSS (EU) 2016/1883 DES RATES vom 18. Oktober 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts zum Antrag der Vereinigten Staaten auf eine WTO-Ausnahmegenehmigung, mit der die Vereinigten Staaten infrage kommenden Waren mit Ursprung in Nepal eine Präferenzbehandlung zukommen lassen dürfen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 Abs. 1 32010D0638BESCHLUSS 2010/638/GASP DES RATES vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32021D0838BESCHLUSS (EU) 2021/838 DES RATES vom 10. Mai 2021 zur Festlegung des im Namen der Union im Unterausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“, der mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Erstellung der Liste der Sachverständigen, die als Mitglieder der Sachverständigengruppe gemäß Artikel 301 des Abkommens ausgewählt werden können, zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32019D0638BESCHLUSSES (EU) 2019/638 DES RATES vom 15. April 2019 über den im Namen der Europäischen Union auf der 14. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien in Bezug auf bestimmte Änderungen der Anhänge II, VIII und IX des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 6 32016D0839BESCHLUSS (EU) 2016/839 DES RATES vom 23. Mai 2016 über den Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits im Namen der Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.