Erwägungsgrund 4 32016D0838
Es ist angezeigt, dass der Rat die Kommission nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ermächtigt, Änderungen des Abkommens zu billigen, die durch den Assoziationsausschuss in der in Artikel 408 Absatz 4 des Abkommens genannten Zusammensetzung „Handel“ auf Vorschlag des mit Artikel 179 des Abkommens eingesetzten Unterausschusses für geografische Angaben anzunehmen sind.