Erwägungsgrund 3 32019D0638
Gemäß dem Übereinkommen prüft und beschließt gegebenenfalls die Konferenz der Vertragsparteien Änderungen des Übereinkommens auf der Tagung der Konferenz der Vertragsparteien. Änderungen des Übereinkommens werden auf der Tagung der Konferenz der Vertragsparteien angenommen.