Erwägungsgrund 11 32016D0946
Die gegenwärtige Situation hat das schwedische Asyl- und Migrationssystem beträchtlich belastet, was ernsthafte praktische Konsequenzen für die Lage vor Ort im Hinblick auf die Aufnahmebedingungen und die Fähigkeit des Asyl- und Migrationssystems, Anträge zu bearbeiten, mit sich bringt. Um die erhebliche Belastung, der Schweden ausgesetzt ist, zu erleichtern, sollten die Verpflichtungen Schwedens als Umsiedlungsmitgliedstaat gemäß den Beschlüssen (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 für ein Jahr ausgesetzt werden.