Erwägungsgrund 5 32016D0946
Schweden befindet sich infolge einer deutlichen Verlagerung von Wanderungsbewegungen in einer durch den plötzlichen Zustrom von Drittstaatsangehörigen in sein Hoheitsgebiet geprägten Notlage. Am 8. Dezember 2015 ersuchte Schweden förmlich um die Aussetzung seiner Verpflichtungen gemäß den Beschlüssen (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601.