Erwägungsgrund 13 32016D0946
Schweden sollte dem Rat und der Kommission einen Fahrplan mit den Maßnahmen vorlegen, die es zur Gewährleistung der Effizienz seines Asyl- und Migrationssystems und zur Wiederaufnahme seiner Verpflichtungen gemäß den Beschlüssen (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 ergreifen wird, sobald die Aussetzung seiner Verpflichtungen außer Kraft tritt.