Erwägungsgrund 4 32016D0979
Nach Artikel 3 Absatz 5 der Beitrittsakte nimmt der Rat im Wege eines Beschlusses alle Anpassungen vor, die aufgrund des Beitritts Kroatiens zu den in in Anhang I der Beitrittsakte aufgeführten Übereinkünften und Protokollen erforderlich sind —