Erwägungsgrund 1 32017D1225
Am 2. Dezember 2009 stellte der Rat auf Empfehlung der Kommission mit dem Beschluss 2010/288/EU gemäß Artikel 126 Absatz 6 des Vertrags fest, dass in Portugal ein übermäßiges Defizit bestand. Er hielt fest, dass das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2009 Projektionen zufolge bei 5,9 % des BIP und damit über dem im Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 3 % des BIP liegen würde. Der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand (der seit 2005 über dem im Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP gelegen hatte) sollte sich 2009 den Planungen zufolge auf 74,5 % des BIP erhöhen.