Erwägungsgrund 7 32017D1247
Das Abkommen sollte nicht so ausgelegt werden, als begründe es Rechte oder Pflichten, die vor Gerichten der Union oder der Mitgliedstaaten unmittelbar geltend gemacht werden können.
Das Abkommen sollte nicht so ausgelegt werden, als begründe es Rechte oder Pflichten, die vor Gerichten der Union oder der Mitgliedstaaten unmittelbar geltend gemacht werden können.