Erwägungsgrund 5 32017D1247
Es ist angezeigt, dass der Rat die Kommission nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ermächtigt, Änderungen des Abkommens zu billigen, die durch den Assoziationsausschuss in seiner Zusammensetzung zur Behandlung von Handelsfragen nach Artikel 465 Absatz 4 des Abkommens auf Vorschlag des mit Artikel 211 des Abkommens eingesetzten Unterausschusses für geografische Angaben anzunehmen sind.