Erwägungsgrund 4 32017D1247
Dieser Beschluss betrifft alle Bestimmungen des Abkommens, mit Ausnahme der Bestimmungen des Artikels 17, die besondere Bestimmungen über die Behandlung von Drittstaatsangehörigen enthalten, die legal als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei beschäftigt sind, und unter Teil III Titel V des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) fallen. Die Zielsetzung und der Inhalt dieser Bestimmungen unterscheiden sich von den anderen Bestimmungen des Abkommens zur Schaffung einer Assoziation zwischen den Parteien und sind von diesen unabhängig. Parallel zu dem vorliegenden Beschluss wird ein gesonderter Beschluss über Artikel 17 des Abkommens angenommen werden.