Gesetze
Gesetz wird geladen …
Dieser Beschluss betrifft nur Artikel 17 des Abkommens, der besondere Bestimmungen über die Behandlung von Drittstaatsangehörigen enthält, die legal als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei beschäftigt sind, und unter Teil III Titel V des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fällt. Die Zielsetzung und der Inhalt dieser Bestimmungen unterscheidet sich von den anderen Bestimmungen des Abkommens zur Schaffung einer Assoziation zwischen den Parteien und ist von diesen unabhängig. Parallel zu dem vorliegenden Beschluss wird ein gesonderter Beschluss zu den übrigen Bestimmungen des Abkommens angenommen.
Dieser Beschluss betrifft nur Artikel 17 des Abkommens, der besondere Bestimmungen über die Behandlung von Drittstaatsangehörigen enthält, die legal als…
Dieser Beschluss betrifft alle Bestimmungen des Abkommens, mit Ausnahme der Bestimmungen des Artikels 17, die besondere Bestimmungen über die Behandlung von…
Dieser Beschluss betrifft nicht die Bestimmungen von Artikel 17 des Abkommens, die die Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die als Arbeitnehmer im…
Einige Bestimmungen des Abkommens betreffen die Rückübernahme und fallen daher in den Anwendungsbereich von Titel V des dritten Teils des Vertrags über die…
Einige Bestimmungen des Abkommens betreffen die Rückübernahme und fallen deshalb in den Anwendungsbereich des Dritten Teils Titel V des Vertrags. Ein separater…
Um den Arbeitnehmern, die das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten, genießen, zu helfen, dieses Recht wirksam auszuüben, stehen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.