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Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 führt die PRIMA-IS im Einklang mit Artikel 29 der genannten Verordnung Ex-post-Prüfungen der Ausgaben für indirekte Maßnahmen durch.
Gemäß der Verordnung (EU) 2021/695 führt die PRIMA-IS im Einklang mit Artikel 53 der Verordnung (EU) 2021/695 als Teil der indirekten Maßnahmen des Programms „Horizont Europa“ und insbesondere gemäß der Prüfstrategie, die in Artikel 53 Absatz 2 der genannten Verordnung festgelegt ist, Prüfungen der Ausgaben für indirekte Maßnahmen durch.
Die Kommission kann beschließen, die Prüfungen gemäß Absatz 1 selbst vorzunehmen. In diesen Fällen führt sie die Prüfungen im Einklang mit den geltenden Vorschriften, insbesondere den Bestimmungen der Verordnungen (EU, Euratom) Nr. 966/2012, (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013 durch.
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