Erwägungsgrund 27 32021R1173
Das Gemeinsame Unternehmen sollte sich mit eindeutig festgelegten Themen befassen, die die Wissenschaft und die gesamte europäische Wirtschaft in die Lage versetzen würden, die innovativste Technik im Bereich des Hochleistungsrechnens und der Quanteninformatik zu konzipieren, zu entwickeln und zu nutzen und in der gesamten Union eine integrierte, föderierte, sichere und vernetzte Infrastruktur mit Hochleistungsrechen- und Quanteninformatik-Kapazitäten von Weltrang, Hochgeschwindigkeitsverbindungen, Spitzenanwendungen sowie Daten- und Softwarediensten für Wissenschaftler sowie andere führende Nutzer aus der Wirtschaft, einschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU), und aus dem öffentlichen Sektor aufzubauen. Ziel des Gemeinsamen Unternehmens sollte die Entwicklung und Nutzung von Spitzentechnologien und -infrastrukturen sein, um den anspruchsvollen Anforderungen der europäischen Nutzer aus Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlichem Sektor gerecht zu werden.