Erwägungsgrund 20 32015R1017
Der EFSI sollte Vorhaben in den Bereichen Humankapital, Kultur und Gesundheit fördern, einschließlich Vorhaben in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Entwicklung von Fähigkeiten im IKT-Bereich und digitale Bildung, sowie Vorhaben im Kultur- und Kreativbereich, im Tourismus und in den sozialen Bereichen. Bei Investitionen in diesen Bereichen sollte ein ganzheitlicher Ansatz gewählt werden, mit dem durchweg der Eigenwert von Bildung und Kultur ausreichend geachtet wird.