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Wird die PRIMA nicht, oder nur in ungeeigneter Weise, nur teilweise oder verspätet durchgeführt, so kann die Kommission entsprechend der tatsächlichen Durchführung der PRIMA den in Artikel 3 Absatz 1 genannten Finanzbeitrag der Union einstellen, anteilig kürzen oder aussetzen.
Tragen die teilnehmenden Länder nicht, nur teilweise oder verspätet zur Finanzierung der PRIMA bei, so kann die Kommission unter Berücksichtigung der Höhe der von den teilnehmenden Ländern für die Durchführung der PRIMA zugewiesenen Mittel den in Artikel 3 Absatz 1 genannten Finanzbeitrag der Union einstellen, anteilig kürzen oder aussetzen.
Der Beschluss der Kommission, den finanziellen Beitrag der Union zu beenden, anteilsmäßig zu kürzen oder auszusetzen, steht der Erstattung förderfähiger Kosten, die den teilnehmenden Ländern bereits entstanden sind, bevor der Beschluss der PRIMA-IS mitgeteilt wurde, nicht entgegen.
Die Kommission kann den Finanzbeitrag der Union zu gemeinsamen Maßnahmen aufkündigen, anteilsmäßig kürzen oder aussetzen, wenn die beitragenden Mitgliedstaaten…
Hat der betreffende Mitgliedstaat innerhalb von sechs Monaten nach der Aussetzung nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen, so kürzt die Kommission den…
Der Beschluss der Kommission, den Finanzbeitrag der Union zu beenden, anteilsmäßig zu kürzen oder auszusetzen, steht der Erstattung förderfähiger Kosten, die…
Zum Schutz der finanziellen Interessen der Union sollte die Kommission das Recht haben, den Finanzbeitrag der Union einzustellen, zu kürzen oder auszusetzen,…
Wird BONUS nicht oder in ungeeigneter Weise, nur teilweise oder verspätet durchgeführt, so kann die Union ihren Finanzbeitrag unter Berücksichtigung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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