Erwägungsgrund 2 32017D1342
Am 19. Januar 2016 hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) sich darauf geeinigt, den bestehenden Rahmen der EUBAM Libyen zu nutzen, um mit der libyschen Regierung der nationalen Einheit auf deren Ersuchen hin eine etwaige zivile Zusammenarbeit bei der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungs-Politik/bei der Reform des Sicherheits-Sektors- zu planen, die einen Beitrag zu den Bemühungen der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL) leisten soll, und auf dieser Grundlage vereinbart, das Mandat der EUBAM Libyen um sechs Monate zu verlängern. Im Anschluss daran hat der Rat am 15. Februar 2016 den Beschluss (GASP) 2016/207 angenommen, mit dem die EUBAM Libyen bis zum 21. August 2016 verlängert wurde.