Erwägungsgrund 5 32017D1342
In seinen Schlussfolgerungen zu Libyen vom 6. Februar 2017 hat der Rat bekräftigt, dass er die UNSMIL uneingeschränkt unterstützt, und abschließend festgestellt, dass die EUBAM Libyen weiterhin mit den libyschen Behörden zusammenarbeiten und diese in Erwartung einer möglichen künftigen zivilen Mission in den Bereichen Polizei, Rechtsstaatlichkeit und Grenzmanagement unterstützen wird, sobald es die Umstände erlauben.