Erwägungsgrund 7 32017D1342
Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (der „Hohe Vertreter“) sollte ermächtigt werden, als Verschlusssachen eingestufte Informationen, die für die Zwecke der EUBAM Libyen generiert werden, nach Maßgabe des Beschlusses 2013/488 an Europol, Frontex, die Vereinten Nationen und Interpol weiterzugeben.