Erwägungsgrund 1 32017D1545
Der Beschluss Nr. 445/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zielt darauf ab, die Fülle und die Vielfalt der Kulturen in Europa zu wahren und zu fördern und ihre Gemeinsamkeiten hervorzuheben, dabei gleichzeitig das Gefühl der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen Kulturraum zu fördern und so zu gegenseitigem Verständnis und interkulturellem Dialog anzuregen und das gemeinsame kulturelle Erbe zu betonen. Außerdem soll der Beschluss den Beitrag der Kultur zur langfristigen Entwicklung der Städte, in die auch ihr Umland eingebunden sein kann, entsprechend ihren jeweiligen Strategien und Prioritäten fördern, damit intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum begünstigt wird.