Erwägungsgrund 7 32017D1545
Da die Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen spätestens sechs Jahre vor dem Veranstaltungsjahr veröffentlicht werden müssen, sollte der Titel der Kulturhauptstadt Europas statt im Jahr 2027 im Jahr 2028 an eine Stadt in einem Kandidatenland, einem potenziellen Kandidatenland oder einem EFTA-/EWR-Staat verliehen werden, um diesen Ländern die Möglichkeit zu geben, ihre Teilnahme an dem Nachfolgeprogramm des Programms „Kreatives Europa“ für den Zeitraum 2021 bis 2027 auszuhandeln.