Erwägungsgrund 5 32017D1545
Um die kulturellen Beziehungen zwischen den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation, die Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind („EFTA-/EWR-Staaten“), und der Union zu stärken, sollte die Aktion unter bestimmten Bedingungen gemäß dem Abkommen auch Städten aus diesen Ländern offenstehen.