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Da die Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen spätestens sechs Jahre vor dem Veranstaltungsjahr veröffentlicht werden müssen, sollte der Titel der Kulturhauptstadt Europas statt im Jahr 2027 im Jahr 2028 an eine Stadt in einem Kandidatenland, einem potenziellen Kandidatenland oder einem EFTA-/EWR-Staat verliehen werden, um diesen Ländern die Möglichkeit zu geben, ihre Teilnahme an dem Nachfolgeprogramm des Programms „Kreatives Europa“ für den Zeitraum 2021 bis 2027 auszuhandeln.
Tritt ein Land der Union nach dem 4. Mai 2014, jedoch vor dem 1. Januar 2027, bei, so darf es die Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ sieben Jahre nach dem…
Europäische Drittländer können sich an der Aktion beteiligen. Jedes dieser Länder kann eine Stadt als eine Kulturhauptstadt Europas benennen und sollte seine…
Jeder Bewerbung muss ein Kulturprogramm mit einer starken europäischen Dimension zugrunde liegen. Das Kulturprogramm muss das Veranstaltungsjahr abdecken und…
Die Auswertung der Initiative „Kulturhauptstädte Europas“ wie auch die öffentliche Konsultation zur Zukunft dieser Aktion über 2019 hinaus haben ergeben, dass…
In dem in der Liste in Anhang I festgelegten Turnus werden Städte aus den Mitgliedstaaten zur „Kulturhauptstadt Europas“ erklärt. Bis einschließlich 2008 wird…
Mit dem Beschluss Nr. 1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde eine Aktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.