Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Interesse der Gleichbehandlung mit den an der Aktion teilnehmenden Städten in den Mitgliedstaaten sollten Städte in EFTA-/EWR-Staaten in dem von dem Beschluss Nr. 445/2014/EU abgedeckten Zeitraum, nämlich von 2020 bis 2033, jedoch nur einmal an einem Wettbewerb um den Titel teilnehmen dürfen. Aus Gründen der Gleichbehandlung mit den Mitgliedstaaten sollte jeder EFTA-/EWR-Staat — ebenso wie jedes Kandidatenland und jedes potenzielle Kandidatenland — die Veranstaltung in diesem Zeitraum nur einmal ausrichten dürfen.
Um eine Gleichbehandlung mit den Städten der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, sollten Städte in Kandidatenländern und in potenziellen Kandidatenländern im von…
Städte in EFTA-/EWR-Staaten, Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern, die zum Zeitpunkt der in Artikel 10 Absatz 2 genannten Veröffentlichung der…
Gemäß dem Beschluss Nr. 445/2014/EU können nur Städte aus einem Mitgliedstaat, einem Kandidatenland oder einem potenziellen Kandidatenland oder, unter den in…
Sofern keine der Bewerberstädte alle Kriterien erfüllt, kann die Jury unbeschadet des Absatzes 6 empfehlen, den Titel in diesem Jahr nicht zu vergeben.
Da die Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen spätestens sechs Jahre vor dem Veranstaltungsjahr veröffentlicht werden müssen, sollte der Titel der…
Im Falle von EFTA-/EWR-Staaten, Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern ernennt die Kommission anhand der Empfehlungen im Auswahlbericht der Jury…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.