Erwägungsgrund 7 32014D0445
Die Ziele der mit diesem Beschluss eingerichteten Aktion sollten sich mit denjenigen des mit der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Programms „Kreatives Europa“ decken, das auf die Wahrung, Entwicklung und Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt Europas, die Förderung des kulturellen Erbes Europas sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Kultur- und Kreativsektors, insbesondere des audiovisuellen Sektors, mit Blick auf die Förderung intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums abzielt. Die Erreichung dieser Ziele trägt auch dazu bei, das Gefühl der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen Kulturraum zu verstärken und den interkulturellen Dialog sowie das gegenseitige Verständnis zu fördern.