Erwägungsgrund 18 32017D1565
Eine Vorbedingung für die Gewährung der Makrofinanzhilfe der Union und für die Auszahlung aller drei Tranchen sollte darin bestehen, dass die Republik Moldau sich wirksame demokratische Mechanismen, einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems und des Rechtsstaatsprinzips, zu eigen macht und die Achtung der Menschenrechte garantiert. Darüber hinaus sollten die spezifischen Ziele der Makrofinanzhilfe der Union die Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Finanzverwaltungssysteme stärken, eine wirksame Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche sowie die Steuerung und Beaufsichtigung des Finanz- und Bankensektors in der Republik Moldau sicherstellen, die Steuerung des Energiesektors verbessern und Strukturreformen mit dem Ziel der Unterstützung eines nachhaltigen, breitenwirksamen Wachstums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und eines unternehmensfreundlichen Umfelds und der Haushaltskonsolidierung fördern. Die Makrofinanzhilfe der Union für die Republik Moldau sollte auch Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung des Assoziierungsabkommens, darunter der vertieften und umfassenden Freihandelszone, umfassen. Damit die spezifischen Ziele ordnungsgemäß bewertet werden können, müssen sie so formuliert sein, dass sie überprüfbar und messbar sind. Sowohl die Erfüllung der Vorbedingung als auch die Erreichung dieser Ziele sollten von der Kommission und vom Europäischen Auswärtigen Dienst regelmäßig überprüft werden. Werden die Vorbedingung und die Zielsetzungen nicht erfüllt oder die Ziele und Grundsätze des Assoziierungsabkommens generell missachtet, sollte die Kommission die Auszahlung der Makrofinanzhilfe der Union zeitweise aussetzen oder einstellen.