Erwägungsgrund 13 32017D1565
Die Höhe der Makrofinanzhilfe der Union wird auf der Grundlage einer umfassenden quantitativen Bewertung des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs der Republik Moldau festgesetzt, wobei die Möglichkeiten des Landes, sich mit eigenen Mitteln zu finanzieren, sowie insbesondere die ihm zur Verfügung stehenden Währungsreserven berücksichtigt werden. Die Makrofinanzhilfe der Union sollte die vom IWF und der Weltbank bereitgestellten Programme und Mittel ergänzen. Bei der Festlegung der Höhe der Finanzhilfe werden erwartete finanzielle Beiträge multilateraler Geber und die Notwendigkeit einer angemessenen Lastenverteilung zwischen der Union und anderen Gebern berücksichtigt. Auch ein bereits bestehender Einsatz anderer Außenfinanzierungsinstrumente der Union in der Republik Moldau und die Wertschöpfung durch das gesamte Engagement der Union werden einbezogen.