Erwägungsgrund 14 32017D1565
In Anbetracht des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs der Republik Moldau, des Stands ihrer wirtschaftlichen Entwicklung, gemessen am Pro-Kopf-Einkommen und an der Armutsquote, ihrer Möglichkeiten, sich mit eigenen Mitteln zu finanzieren, sowie insbesondere der ihr zur Verfügung stehenden Devisenreserven und ihrer — aufgrund einer Analyse der Tragfähigkeit ihrer Schuldenlage — bewerteten Rückzahlungsfähigkeit, sollte ein Teil der Hilfe in Form von Zuschüssen gewährt werden.