Erwägungsgrund 2 32017D1860
Der Rat hat am 17. Juli 2017 Schlussfolgerungen zur DVRK angenommen, in denen er die weitere Beschleunigung des Nuklearprogramms und des Programms für ballistische Flugkörper der DVRK verurteilt, die Annahme zusätzlicher autonomer restriktiver Maßnahmen der EU zur Kenntnis nimmt und sich besorgt über die anhaltenden Aktivitäten der DVRK äußert, die darauf abzielen, harte Devisen zu beschaffen, um ihr Nuklearprogramm und ihr Programm für ballistische Flugkörper zu finanzieren.