Erwägungsgrund 4 32017D1860
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (im Folgenden „VN-Sicherheitsrat“) hat am 5. August 2017 die Resolution 2371 (2017) angenommen, mit der weitere Sanktionen gegen die DVRK als Reaktion auf die ballistischen Raketentests vom 3. Juli 2017 und 28. Juli 2017 verhängt wurden. In dieser Resolution bekundet der VN-Sicherheitsrat seine Besorgnis unter anderem darüber, dass Staatsangehörige der DVRK oft in anderen Staaten arbeiten, um Exporteinnahmen zu erzielen, die die DVRK zur Unterstützung ihres verbotenen Nuklearprogramms und ihres verbotenen Programms für ballistische Flugkörper nutzt.