Erwägungsgrund 6 32017D1860
Angesichts der anhaltenden Bedrohung für Frieden und Stabilität in der Welt, die von der DVRK ausgeht, sollten weitere restriktive Maßnahmen angenommen werden, um Druck auf die DVRK auszuüben, damit diese ihren Verpflichtungen gemäß mehreren Resolutionen des VN-Sicherheitsrates nachkommt. Außerdem sollten drei Personen und sechs Einrichtungen in die in den Anhängen II und III des Beschlusses (GASP) 2016/849 enthaltene Liste der Personen und Einrichtungen aufgenommen werden.