Erwägungsgrund 1 32017D1912
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/2136 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Island zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel (im Folgenden „Abkommen“) von der Kommission am 23. März 2017 vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet.