Erwägungsgrund 3 32017D1912
Im Rahmen des Abkommens werden in Island geografische Angaben der Union für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel geschützt, auch wenn Island bisher noch keine geschützten geografischen Angaben eingetragen hat. Das Abkommen sieht eine Regelung für die Aktualisierung des Verzeichnisses der geografischen Angaben und die Aufnahme neuer geografischer Angaben zu einem späteren Zeitpunkt über einen Gemischten Ausschuss vor.