Erwägungsgrund 8 32017D2074
Darüber hinaus erscheint es in Anbetracht der Gefahr weiterer Gewalttätigkeiten, übermäßiger Gewaltanwendung und Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße angebracht, restriktive Maßnahmen in Form eines Waffenembargos zu verhängen sowie zu interner Repression verwendbarer Ausrüstung spezifische Restriktionen aufzuerlegen und den Missbrauch von Telekommunikationsgerät zu verhindern.