Erwägungsgrund 2 32017D2269
Der erste Mehrjahresrahmen wurde vom Rat mit Beschluss 2008/203/EG festgelegt. Der zweite Mehrjahresrahmen wurde vom Rat mit Beschluss Nr. 252/2013/EU festgelegt.
Der erste Mehrjahresrahmen wurde vom Rat mit Beschluss 2008/203/EG festgelegt. Der zweite Mehrjahresrahmen wurde vom Rat mit Beschluss Nr. 252/2013/EU festgelegt.