Beschluss (EU) 2017/2269 des Rates vom 7. Dezember 2017 zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018-2022
Der Mehrjahresrahmen sollte nur innerhalb des Anwendungsbereichs des Unionsrechts durchgeführt werden.
Erwägungsgrund 3 32017D2269
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