Erwägungsgrund 6 32017D2269
Der Mehrjahresrahmen sollte Bestimmungen zur Gewährleistung der Komplementarität mit dem Mandat anderer Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union sowie mit dem Europarat und anderen internationalen Organisationen, die im Bereich der Grundrechte tätig sind, enthalten. Die wichtigsten Agenturen, Ämter und Einrichtungen der Union im Zusammenhang mit diesem Mehrjahresrahmen sind das durch die Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europöischen Parlaments und des Rates eingerichtete Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), die durch die Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 errichtete und durch die Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates umbenannte Europäische Agentur für Grenz- und Küstenwache (Frontex), das durch die Entscheidung 2008/381/EG des Rates eingerichtete Europäische Migrationsnetzwerk, das durch die Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europöischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE), der durch die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europöischen Parlaments und des Rates eingesetzte Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB), die durch die Verordnung (EG) Nr. 526/2013 des Europöischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA), die durch den Beschluss 2002/187/JI des Rates errichtete Eurojust, das durch den Beschluss 2009/371/JI des Rates errichtete Europäische Polizeiamt (Europol), die durch den Beschluss (EU) 2015/2219 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EPA), die durch die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates gegründete Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) und die durch die Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europöischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA).