Erwägungsgrund 9 32017D2284
Generell ist spaltbares Material (wie hochangereichertes Uran oder Plutonium), das eine Kernspaltungskettenreaktion auslösen kann, ein wesentlicher Bestandteil von Kernwaffen. Die umgehende Aufnahme und der baldige Abschluss der Verhandlungen im Rahmen der Abrüstungskonferenz über einen Vertrag über das Verbot der Herstellung von spaltbarem Material für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper ist schon seit Langem eine Priorität der EU.