Art. 3 Abs. 1 32017D2315Weiter gehende Verpflichtungen im Einklang mit Protokoll Nr. 10
Um die in Artikel 1 des Protokolls Nr. 10 genannten Ziele zu erreichen und den in Artikel 2 dieses Protokolls genannten Verpflichtungen nachzukommen, leisten…
Art. 2 Buchst. b 32016D1750BESCHLUSS (EU) 2016/1750 DES RATES vom 17. Juni 2016 über den Abschluss des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zum Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums im Namen der Europäischen Union hinsichtlich seiner Bestimmungen über die Verpflichtungen in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und die Festlegung von Straftaten
die im Anhang dieses Beschlusses wiedergegebene Zuständigkeitserklärung gemäß Artikel 44 Absatz 3 des Protokolls zu hinterlegen.
Art. 3 32012D0471BESCHLUSS DES RATES vom 13. Dezember 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das United States Department of Homeland Security (2012/471/EU)
Die Erklärung der Union zu dem Abkommen in Bezug auf ihre Verpflichtungen nach Artikel 17 und 23 des Abkommens wird hiermit angenommen. Der Wortlaut der…
Art. 2 Buchst. b 32016D1749BESCHLUSS (EU) 2016/1749 DES RATES vom 17. Juni 2016 über den Abschluss des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zum Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs im Namen der Europäischen Union mit Ausnahme seiner Bestimmungen, die in den Anwendungsbereich des Dritten Teils Titel V des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen
die im Anhang dieses Beschlusses wiedergegebene Zuständigkeitserklärung gemäß Artikel 44 Absatz 3 des Protokolls zu hinterlegen.
Art. 1 Nr. 3 32014D0125BESCHLUSS 2014/125/GASP DES RATES vom 10. März 2014 zur Änderung des Beschlusses 2013/798/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik
Es wird ein Anhang gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses angefügt.
Art. 1 Nr. 12 32017D1512BESCHLUSS (GASP) 2017/1512 DES RATES vom 30. August 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Der im Anhang des vorliegenden Beschlusses enthaltene Anhang wird angefügt.