Erwägungsgrund 3 32017D2315
Die weiter gehenden Verpflichtungen nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses stehen im Einklang mit der Erreichung der in Artikel 1 des Protokolls Nr. 10 zu den Verträgen genannten Ziele und mit den Verpflichtungen nach Artikel 2 des Protokolls.